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Erbschafts- und Nachfolgeberatung

 

LEDIGER+BORST GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Mann mit Key

Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

In Zusammenarbeit mit unserem Rechtsanwalt in Bürogemeinschaft können wir  im Bereich Nachfolgeberatung, Testamentserrichtung und – vollstreckung sowie Schenkungsteuer bzw. Erbschaftsteuer eine vollumfassende

Beratung anbieten.

 

Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer stellen eine Belastung der Nachfolge dar. Je höher die Steuer ausfällt, desto größer ist das Risiko, dass Vermögen – zum Beispiel Immobilien – veräußert werden müssen oder die Erben das Unternehmen nicht fortführen können. In jeder Phase gibt es jedoch Möglichkeiten Einfluss zu nehmen.

 

Gerne stehen wir Ihnen hier mit Rat und Tat zur Seite und helfen Ihnen durch:

  • Optimierung Ihrer Vermögensnachfolge aus erbschaftsteuerlicher Sicht

  • Optimierung der Zuwendungen zu Lebzeiten aus schenkungsteuerlicher Sicht

  • Maßnahmen zur  Steuervermeidung im Erbfall (Ausschlagung, Pflichtteilsgeltendmachung, o.ä.)

  • Erstellung Ihrer Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung

  • Bewertung von Immobilien und Betriebsvermögen

  • Überprüfung Ihres Erbschaftsteuerbescheides

  • Führen eines Einspruchs gegen einen unrichtigen Erbschaftsteuerbescheid

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