
Jahresabschluss + Buchhaltung
LEDIGER+BORST GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Der Jahresabschluss findet am Ende einer Geschäftsperiode statt. Dieser Jahresabschluss ist im Handelsgesetzbuch (HGB) unter § 242 vorgeschrieben.
Der Jahresabschluss macht den Erfolg Ihres Unternehmens sichtbar und messbar.
Er dient als Basis Ihrer zukünftigen Planungen und Entscheidungen. Außerdem können sich Außenstehende auf Nachfrage nach Ihrer finanziellen Situation erkundigen. Zudem bemisst der Jahresabschluss die Besteuerung Ihres Unternehmens.
Bei Einzelunternehmen (z. B. e. K.) und Personengesellschaften (z. B. OHG oder KG) gehören die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zum Jahresabschluss. Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH oder AG) haben zusätzlich die Pflicht, gem. § 246 HGB, einen Anhang sowie einen Lagebericht zu veröffentlichen.
Jahresabschlüsse
-
Anlagenbuchhaltung
-
Bilanzerstellung
-
Jahresabschlusserstellung nach Steuerrecht und Handelsrecht
-
Einnahmen-Überschussrechnungen
-
Eröffnungsbilanzen
-
Zwischenabschlüsse
-
Liquidationsbilanzen
-
Konzernabschlusserstellung nach HGB
-
Bilanz-Analysen
Erledigung des betrieblichen Rechnungswesens
-
Einrichten der Buchhaltung
-
Kontieren und Buchen der Geschäftsvorfälle
-
kontinuierliche Abstimmung Ihrer Konten und Reporting über Ihren Geschäftsverlauf
-
Verwaltung offener Posten von Kunden und Lieferanten
-
digitale Buchführung / Unternehmen Online (Datev) ermöglicht überregionalen Buchhaltungseinsatz
-
Betriebswirtschaftliche Auswertungen/Kostenrechnung und Nachkalkulation
-
Erstellung aller umsatzsteuerlicher Meldungen
Lohn- und Gehaltsbuchhaltung
-
Erstellung von Lohnabrechnungen
-
Führung von Lohnkonten
-
Meldungen bei Sozialversicherung
-
Beratung zur Optimierung von Lohn- und Gehaltszahlungen
-
An- und Abmeldungen bei der Krankenkasse
-
Abrechnung Kurzarbeit
Baulohn
-
Meldungen bei den Zusatzversorgungskassen des Baugewerbes